Erbzinsleihe
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Erbpacht — Die Erbpacht (auch: Erbzinsleihe, Emphyteuse) war eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes. Die Erbpacht ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Die Erbpacht war nach Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 gem. Art. 63 EGBGB nur… … Deutsch Wikipedia
Erbpacht — (Erbzinsleihe, Emphyteusio), eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes, bei der Eigentums und Nutzungsrecht derart dauernd voneinander getrennt sind, daß das Nutzungsrecht ein veräußerliches und vererbliches dingliches Recht gegen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Erbzins — Erbzins, eine jährliche, in Geld oder Naturalien bestehende Abgabe von einem Grundstück (Erbzinsgut), das entweder mit Eigentumsrecht übertragen oder gegen Überlassung eines Kapitals mit dem E. für ewige Zeiten belastet wurde. Weiteres über E.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Hammer Stadtrecht — Das Gründungsprivileg der Stadt Hamm ist in einer Urkunde des Stadtgründers, Graf Adolf I. von der Mark, festgehalten, die auf Anfang November des Jahres 1213 datiert. Diese Urkunde führt das Hammer Stadtrecht auf das Lippstädter Stadtrecht… … Deutsch Wikipedia
Erbpacht — Erbbau * * * Ẹrb|pacht 〈f. 20〉 Form des Grundbesitzes, bei der das Nutzungsrecht (nicht das Eigentumsrecht) gegen bestimmte Leistungen vererblich u. veräußerlich ist; Sy Erbzinsleihe * * * Ẹrb|pacht, die: a) (früher) erbliches Recht, ein… … Universal-Lexikon